Marc Rother

Ingenieur Büro

Immobilienbewertung

Immobilienbewertungen umfassen die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden.

Ganz vereinfacht besteht der Verkehrswert einer Immobilie aus dem Wert des Grundstückes, dem Bodenwert, als auch dem Wert der baulichen Anlagen und der Aussenanlagen. Diese wiederum bestehen, ebenfalls stark vereinfacht, aus einem "Neuwert" abzüglich der Alterswertminderung, bzw. der Kapitalisierung des Ertrages über die verbleibende Restnutzungsdauer.

Hierbei sind neben weiteren Faktoren natürlich auch in der Vergangenheit durchgeführte Sanierungen, Renovationen und Modernisierungen zu berücksichtigen wie auch Rechte und Lasten (z.B. Baulasten, Grunddienstbarkeiten) sowie ggf. mietrechtlich relevante Themen (z.B. Wohnrecht) zu prüfen und zu bewerten sowie sonstige objektspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen.

Als Sachverständiger für Immobilienbewertungen, erstellen wir Parteigutachten, Schiedsgutachten und Gerichtsgutachten und ermitteln je nach Anforderung den Beleihungswert oder den Verkehrswert als

  • Sachwert
  • Vergleichswert
  • Ertragswert

Letzteres mittels DCF-, Ertragswert-, oder Residualwertverfahren.

Unsere Leistungen erstrecken sich hierbei, auf Grund der Diskrepanz zwischen Aufwand und Ertrag, nur noch auf Vollgutachten. Einfache Wertermittlungen (reine Berechnung) oder Kurzgutachten erstellen wir keine mehr.

Hausverwaltungsleistungen

Je nach Art und Nutzung eines Objektes überschreiten, insbesondere bei gewerblich genutzen Immobilien, bereits nach einer 10- bis 12-jährigen Nutzungsphase die Betriebskosten die gesamten Baukosten. Die Betriebsfolgekosten von Immobilien betragen zwischen 8.5 und 10% p.a.. Ausgehend von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 60 Jahre, macht die Phase der Nutzung also rund 85% des gesamten Lebeszykluskosten aus, wohingegen die Erstellung nur rund 15% ausmacht.

Eine Reduktion der jährlichen Betriebskosten um nur 5% summiert sich somit über den gesamten Lebenszyklus auf einen Gegenwert von über 25% der ursprünglichen Baukosten.

Angesichts dieses Potentiales macht ein frühzeitiger Einbezug eines Experten für planungs- und baubegleitendes Facility Management nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch Sinn, hilft dies doch -über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet- nicht nur die Betriebsfolgekosten sondern auch den Einsatz von Ressourcen in nicht unerheblichem Ausmass zu reduzieren.

Als Sachverständiger für Facility Managament und Hausverwaltungsleistungen bieten wir von planungs- und baubegleitendem Facility Management über die Planungsunterstützung und Beratung hinsichtlich der Nutzungsphase bis hin zur Überprüfung von Neben- und Lifecyclekosten diverse Beratungsleistungen an.

Architektenhonorare

Eine Besonderheit eines Architekten-, oder Architekturvertrages ist, dass der Vertragsgegenstand -also das zu planenden Objekt- bei Vertragsschluss noch nicht feststeht, da auch die Erarbeitung und Definition des eigentlichen Vertragsgegenstandes selbst Bestandteil des Vertrages ist. Somit wird der konkrete Vertragsgegenstand erst im Verlauf der Bearbeitung des Vertrages offenbar.

Um trotz dieser "Variabilität" des Vertragsgegenstandes und somit auch -umfanges, bereits bei Vertragsschluss ein, dem möglichen Aufwand entsprechendes, angemessenes Honorar vereinbaren zu können, bedient sich die HOAI der "anrechenbaren Kosten" als Berechnungsgrundlage. Diese setzen sich -zumindest bei Leistungen für das Leistungsbild Gebäude- primär aus den gesamten Kosten der Kostengruppe 300 (Baukonstruktion) und -zumindest in Teilen- den Kosten der Kostengruppe 400 (technische Ausrüstung) zusammen.

Diesen anrechenbaren Kosten steht gem. HOAI -pro Honorarzone- je nach Art und Umfang der Aufgabe ein unterer Basishonorarsatz und ein oberer Satz gegenüber. Zwischenwerte werden linear interpoliert. Die Honorarzone (I bis V) bemisst sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Planung.

Als Sachverständiger für Architektenhonorare erstellen wir Gutachten diesbezüglich und stehen für sämtlichen Fragen zu oder bei Problemen mit Rechnungen gem. HOAI (unabhängig ob 2021, 2013, 2009 oder 2002), gerne beratend zur Verfügung.