Immobilienbewertung
Immobilienbewertungen umfassen die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und
Gebäuden.
Ganz vereinfacht besteht der Verkehrswert einer Immobilie aus dem Wert des Grundstückes, dem
Bodenwert, als auch dem Wert der baulichen Anlagen und der Aussenanlagen. Diese wiederum bestehen,
ebenfalls stark vereinfacht, aus einem "Neuwert" abzüglich der Alterswertminderung, bzw. der
Kapitalisierung des Ertrages über die verbleibende Restnutzungsdauer.
Hierbei sind neben weiteren Faktoren natürlich auch in der Vergangenheit durchgeführte
Sanierungen, Renovationen und Modernisierungen zu berücksichtigen wie auch Rechte und Lasten
(z.B. Baulasten, Grunddienstbarkeiten) sowie ggf. mietrechtlich relevante Themen (z.B. Wohnrecht)
zu prüfen und zu bewerten sowie sonstige objektspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen.
Als Sachverständiger für Immobilienbewertungen, erstellen wir Parteigutachten,
Schiedsgutachten und Gerichtsgutachten und ermitteln je nach Anforderung den Beleihungswert oder
den Verkehrswert als
- Sachwert
- Vergleichswert
- Ertragswert
Letzteres mittels DCF-, Ertragswert-, oder Residualwertverfahren.
Unsere Leistungen erstrecken sich hierbei, auf Grund der Diskrepanz zwischen Aufwand und Ertrag,
nur noch auf Vollgutachten. Einfache Wertermittlungen (reine Berechnung) oder Kurzgutachten
erstellen wir keine mehr.
Hausverwaltungsleistungen
Je nach Art und Nutzung eines Objektes überschreiten, insbesondere bei gewerblich genutzen
Immobilien, bereits nach einer 10- bis 12-jährigen Nutzungsphase die Betriebskosten die
gesamten Baukosten. Die Betriebsfolgekosten von Immobilien betragen zwischen 8.5 und 10% p.a..
Ausgehend von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 60 Jahre, macht die Phase der Nutzung
also rund 85% des gesamten Lebeszykluskosten aus, wohingegen die Erstellung nur rund 15%
ausmacht.
Eine Reduktion der jährlichen Betriebskosten um nur 5% summiert sich somit über den
gesamten Lebenszyklus auf einen Gegenwert von über 25% der ursprünglichen Baukosten.
Angesichts dieses Potentiales macht ein frühzeitiger Einbezug eines Experten für
planungs- und baubegleitendes Facility Management nicht nur ökonomisch, sondern auch
ökologisch Sinn, hilft dies doch -über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes
betrachtet- nicht nur die Betriebsfolgekosten sondern auch den Einsatz von Ressourcen in nicht
unerheblichem Ausmass zu reduzieren.
Als Sachverständiger für Facility Managament und Hausverwaltungsleistungen bieten wir
von planungs- und baubegleitendem Facility Management über die Planungsunterstützung
und Beratung hinsichtlich der Nutzungsphase bis hin zur Überprüfung von Neben- und
Lifecyclekosten diverse Beratungsleistungen an.
Architektenhonorare
Eine Besonderheit eines Architekten-, oder Architekturvertrages ist, dass der Vertragsgegenstand
-also das zu planenden Objekt- bei Vertragsschluss noch nicht feststeht, da auch die Erarbeitung
und Definition des eigentlichen Vertragsgegenstandes selbst Bestandteil des Vertrages ist. Somit
wird der konkrete Vertragsgegenstand erst im Verlauf der Bearbeitung des Vertrages offenbar.
Um trotz dieser "Variabilität" des Vertragsgegenstandes und somit auch -umfanges, bereits bei
Vertragsschluss ein, dem möglichen Aufwand entsprechendes, angemessenes Honorar vereinbaren
zu können, bedient sich die HOAI der "anrechenbaren Kosten" als Berechnungsgrundlage.
Diese setzen sich -zumindest bei Leistungen für das Leistungsbild Gebäude- primär
aus den gesamten Kosten der Kostengruppe 300 (Baukonstruktion) und -zumindest in Teilen- den
Kosten der Kostengruppe 400 (technische Ausrüstung) zusammen.
Diesen anrechenbaren Kosten steht gem. HOAI -pro Honorarzone- je nach Art und Umfang der Aufgabe
ein unterer Basishonorarsatz und ein oberer Satz gegenüber. Zwischenwerte werden linear
interpoliert. Die Honorarzone (I bis V) bemisst sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Planung.
Als Sachverständiger für Architektenhonorare erstellen wir Gutachten diesbezüglich
und stehen für sämtlichen Fragen zu oder bei Problemen mit Rechnungen gem. HOAI
(unabhängig ob 2021, 2013, 2009 oder 2002), gerne beratend zur Verfügung.